Rechtsanwalt Olching
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Rechtliche Angelegenheiten betreuter Personen


Betreuungen werden sowohl von ehrenamtlichen Betreuern als auch von sogenannten Berufsbetreuern übernommen. Mit der Übernahme einer Betreuung wird der Betreuer – gleich ob ehrenamtlich oder Berufsbetreuer – dazu verpflichtet, die vom Gericht bestimmten Angelegenheiten des Betreuten wahrzunehmen. Dies sind in der Regel

  • Vermögensangelegenheiten,
  • Gesundheitsfürsorge
  • Aufenthaltsbestimmung und
  • Behördenangelegenheiten.

Menschen unter Betreuung haben den gleichen rechtlichen Beratungsbedarf wie alle anderen auch. Der Unterschied besteht darin, dass nicht der Betreute selbst, sondern der Betreuer diesen Beratungsbedarf erkennen und wahrnehmen muss. Im Rahmen des Betreuungsrechts gibt es hierbei jedoch einige Besonderheiten zu beachten. Beispielsweise gibt es Fälle, die vorab vom Betreuungsgericht genehmigt werden müssen.

Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei verfügen über jahrelange praktische Erfahrung mit allen Bereichen des Betreuungsrechts und können daher auch sämtliche Rechtsangelegenheiten in Bezug auf den Betreuten umfassend begleiten und durchsetzen.

Unsere Kanzlei verfügt über jahrzehntelange praktische Erfahrungen im Betreuungsrecht und kann Sie daher insbesondere in solch komplexen Angelegenheiten kompetent unterstützen.