Rechtsanwalt Olching
Fratton & Fratton Rechtsanwälte PartmbB
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Betreuungsrecht


Mit Einführung des Betreuungsrechts hat der Gesetzgeber die frühere Entmündigung abgeschafft. Das Betreuungsrecht lässt die Entscheidungsmöglichkeiten der Betreuten weitestgehend bestehen und soll dem Willen der Betreuten soweit als möglich den Vorrang einräumen. Vorrangige Aufgabe der Betreuer ist es daher, den Willen der betreuten Personen zu beachten und umzusetzen.

Betreuung vermeiden durch Vollmacht (Vorsorgevollmacht)
Eine Betreuung wird nur dann angeordnet, wenn keine umfassende Vollmacht (auch Vorsorgevollmacht genannt) vorliegt. Eine solche Vorsorgevollmacht schafft ähnliche Befugnisse für den zu Bevollmächtigten wie eine Betreuung, hat jedoch gegenüber der Betreuung viele Vorteile:

  • Der Vollmachtgeber, welcher die Vollmacht unterzeichnet, kann sich die Person heraussuchen, der er vertraut und muss nicht eine unbekannte Person nach Auswahl des Betreuungsgerichts akzeptieren.
  • Der zu Bevollmächtigende wird frühzeitig über seine potenzielle Aufgabe informiert und kann sich hierauf vorbereiten.
  • In der Vollmacht können bestimmte Wünsche formuliert werden, die bei der Ausübung der Vollmacht beachtet werden müssen, auch wenn der Unterzeichner später nicht mehr zu einer eigenen Entscheidung in der Lage ist (z.B. möglichst lange Pflege zu Hause, Entscheidung über lebensverlängernde Maßnahmen, … )
  • Vereinfachung der Verwaltung durch Entfall der Rechenschaftspflicht gegenüber dem Betreuungsgericht

Die getroffenen Regelungen gehören zu den wichtigsten Entscheidungen, die ein Mensch in seinem Leben treffen kann. Schließlich entscheidet man, wie möglicherweise eine lange Zeit des eigenen Lebens ablaufen soll. Bereits auf Grund der Reichweite dieser Entscheidung sollte diese nur nach gründlicher rechtlicher Beratung erfolgen, damit später wirklich alles so läuft, wie man es sich vorstellt.

Die Rechtsanwälte Fratton & Fratton haben langjährige praktische Erfahrungen sowohl in der Beratung zu Vorsorgevollmachten als auch in der Praxis des Betreuungsrechts, die sie Ihnen gerne im Rahmen einer Beratung zur Verfügung stellen.