Rechtsanwalt Olching
Fratton & Fratton Rechtsanwälte PartmbB
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Warum soll man den Anwalt bezahlen und nicht das Inkassounternehmen?


Wir helfen Ihnen gerne, den entsprechenden Antrag bei Gericht einzureichen und fertigen auch für Sie den notwendigen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan. Außerdem erhalten Sie von uns die Bestätigung, dass Sie ein solches Verfahren durchgeführt haben.

Auch der Anwalt kostet Geld. Wir rechnen unsere Tätigkeit mit einem pauschalierten Stundensatz ab. Die Kosten hängen davon ab, wie viele Gläubiger vorhanden sind und ob Sie uns Ihre Unterlagen geordnet oder ungeordnet übergeben. Wer mitarbeitet und seine Unterlagen sortiert übergeben kann, spart also viel Geld.

Wie in dem Beispielsfall ersichtlich, führt die Zahlung an das Inkassounternehmen häufig nicht zu einer tatsächlichen Reduzierung der Schulden. Daher sind diese Zahlungen wirkungslos. Restschuldbefreiung erhält man unabhängig von der Höhe der bestehenden Schulden. Es wirkt sich für das gerichtliche Verfahren also nicht aus, ob der Gläubiger Y aus München vom Schuldner 15.000,00 € oder 20.000,00 € fordern kann. Hätte in unserem Beispielsfall der Schuldner mit seinen 150,00 € monatlich den Anwalt bezahlt, hätte ihm dieser dabei geholfen, das Verfahren zu eröffnen. Das Geld wäre also beim Anwalt besser eingesetzt gewesen. Die Anwaltskosten für das Verfahren belaufen sich in der Regel auf ca. 1000,00 €. Mit etwa sechs monatlichen Raten hätte also dieser Schuldner schon längst einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen können.

Die Darstellung von Voraussetzungen und Ablauf des Insolvenzverfahrens ist stark vereinfacht dargestellt und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auch kann sich die Gesetzeslage oder die Rechtsprechung geändert haben. Daher kann eine Haftung für diese Darstellung nicht übernommen werden.