Rechtsanwalt Olching
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Recht für Unternehmer | Arbeitsrecht


In vielen Bereichen des Arbeitsrechts ist für Unternehmer eine rechtliche Begleitung ratsam und sinnvoll. Die Konsequenzen können sonst schnell sehr teuer werden.

Beispiel: Unternehmer U aus Olching ärgert sich über seinen Mitarbeiter M, weil dieser trotz mündlicher Ermahnungen immer wieder zu spät kommt. Eines Tages reicht es U und er kündigt M fristlos und erteilt ihm Hausverbot. M klagt gegen die Kündigung. Weil U im Prozess nicht beweisen kann, dass er M mehrfach die Kündigung für den Fall wiederholten Zuspätkommens angedroht hat („Abmahnung“) hält das Arbeitsgericht die Kündigung für unwirksam. Obwohl M zum Zeitpunkt des Urteils seit mehreren Monaten nicht mehr gearbeitet hat, muss U ihm den Lohn für die Zwischenzeit von mehreren tausend Euro nachbezahlen. Zudem muss er M weiter beschäftigen, sofern sich dieser nicht durch eine hohe Abfindung zu einer Auflösung des Arbeitsvertrages bereit erklärt.

Hätte U zunächst M wirksam und nachweisbar abgemahnt, hätte er dieses Geld sparen können. Die Kosten für die Beratung durch einen Rechtsanwalt über die speziellen Anforderungen einer Abmahnung im konkreten Fall wären hier also gut investiertes Geld gewesen.


Ähnlich sieht es bei der Befristung von Arbeitsverhältnissen aus. Auch hier werden aus Unwissenheit regelmäßig Fehler gemacht, die später bares Geld kosten. Bereits bei der Form des Arbeitsvertrags müssen hier umfangreiche Besonderheiten berücksichtigt werden. Zudem ist – was viele Arbeitgeber nicht wissen – eine Befristung ohne Sachgrund nicht möglich, wenn der Arbeitnehmer zuvor bereits bei dem Arbeitgeber gearbeitet hat. Hierzu kann es im Einzelfall schon genügen, dass der Arbeitnehmer anfängt zu arbeiten und der schriftliche Vertrag erst einige Zeit später unterzeichnet wird!

Auch bei der Stellenausschreibung ist Vorsicht geboten. Kann die Stellenausschreibung auch nur so interpretiert werden, dass sich etwa Männer oder Frauen gar nicht zu bewerben brauchen oder dass ältere oder jüngere Bewerber ggf. schlechtere Chancen auf eine Einstellung haben liegt ein Verstoß gegen das sogenannte „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes“ (auch „Antidiskriminierungsgesetz“ genannt) vor. Dieses gibt abgelehnten Bewerberinnen und Bewerbern die Möglichkeit, den Stellenausschreiber auf Schadensersatz in Höhe von mehreren Monatsgehältern zu verklagen. Durch eine Vorprüfung der Stellenanzeige durch einen Rechtsanwalt unserer Kanzlei in Olching kann dieses Risiko vermieden werden.