Rechtsanwalt Olching
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Schmerzensgeld


Für die Frage, wie hoch ein Schmerzensgeld ist, kommt es auf die Umstände des Einzelfalls und insbesondere die Schwere der Verletzung, die erlittenen Schmerzen und die Dauer des Heilungsprozesses an.

Beispielsweise wurden folgende Fälle durch Gerichte entschieden:

Beispiel 1:
Ein 66-jähriger Mann erlitt durch einen Unfall Brüche der Wirbelsäule über mehrere Segmente. Er war während der drei Wochen seines Krankenhausaufenthaltes zu 100 % und in den folgenden sechs Wochen zu 50 % arbeitsunfähig. Seine Wirbelsäule war schon vor dem Zusammenstoß stark verschlissen gewesen, zugleich aber auch durchgehend verknöchert. Die knöcherne Befestigung der Wirbelsäule wurde durch den Unfall aufgebrochen so dass der Verletzte nach dem Unfall erhebliche chronische Schmerzen erlitt. Er hielt ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 €.

Beispiel 2:
Das Unfallopfer erlitt eine Fraktur des zwölften Brustwirbels. Daraufhin waren zwei Wirbelsäulenoperationen notwendig, wobei die zweite aufgrund der starken Schmerzen des Opfers erst drei Jahre nach der ersten Operation stattfand. Er erhielt ein Schmerzensgeld in Höhe von 24.000 €.

Beispiel 3:
Eine schwangere Frau erlitt bei dem Unfall eine Abdomenprellung, eine Thoraxprellung und eine Schädelprellung. Sie war drei Tage stationär im Krankenhaus und für vier Wochen arbeitsunfähig. Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes war zu berücksichtigen, dass sich die Frau zum Unfallzeitpunkt im fünften Schwangerschaftsmonat befand und daher besonderen psychischen Belastungen bis zur Geburt des Kindes ausgesetzt war. Ebenso konnte sie aufgrund der Schwangerschaft keine Schmerzmittel einnehmen. Sie erhielt ein Schmerzensgeld in Höhe von 1700 €.

Beispiel 4:
Für eine HWS-Distorsion, die zu einer einwöchigen Arbeitsunfähigkeit führte, erhielt das Unfallopfer aufgrund der zögerlichen Sachbehandlung durch die gegnerische Haftpflichtversicherung, die zu einer Erhöhung des Schmerzensgeldes führte, 1300 €.